Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits im Beamtenverhältnis stehen, werden grundsätzlich im Arbeitsverhältnis eingestellt. Die Aufgaben im Allgemeinen und die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Detaillierte Information zu den Einstellungsvoraussetzungen erläutert Ihnen das Berufungsmanagement (Referat für Berufungsangelegenheiten).
In der Zentralen Einrichtung Leibniz Language Centre ist folgende Stelle zum 01.09.2026 unbefristet zu besetzen: Lehrkraft für besondere Aufgaben im Bereich Fachsprache Englisch (Technisches / Naturwissenschaftliches Englisch) (EntgGr. 13 TV-L, 100 %) Ihre Stelle im Überblick Der Aufgabenbereich umfasst: Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Englisch in technischen/naturwissenschaftlichen Fächern im Umfang von 18 Lehrveranstaltungsstunden, inklusive Entwicklung von Curricula in Absprache mit den betroffenen Studiengängen und Fakultäten Konzeption, Erstellung, Weiterentwicklung und Evaluierung von Lehr- und Prüfungsmaterialien sowie Entwicklung von E-Learning Materialien Konzeption von innovativen Lehrkonzepten Sprachlern- und Schreibberatung Administration, Durchführung und Organisation von DAAD-Sprachnachweisen und Erarbeitung von Prüfungsmaterialien Mitarbeit an konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben des LLC sowie Arbeitsgruppen, Projekten und Öffentlichkeitsarbeit Wen suchen wir?
Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits im Beamtenverhältnis stehen, werden grundsätzlich im Arbeitsverhältnis eingestellt. Die Aufgaben im Allgemeinen und die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Detaillierte Information zu den Einstellungsvoraussetzungen erläutert Ihnen das Berufungsmanagement (Referat für Berufungsangelegenheiten).
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Mit 1.900 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachkräfte, die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten.
Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits im Beamtenverhältnis stehen, werden grundsätzlich im Arbeitsverhältnis eingestellt. Die Aufgaben im Allgemeinen und die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Detaillierte Information zu den Einstellungsvoraussetzungen erläutert Ihnen das Berufungsmanagement (Referat für Berufungsangelegenheiten).
Mit 1.900 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachkräfte, die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten.
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